Wir begleiten Industrieunternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Von der Risikoanalyse über das Beschwerdeverfahren bis zur Dokumentation. Mit klarem Fokus auf Audit-Praxis, Ressourcensteuerung und regulatorische Risiken in der Tiefe der Lieferkette.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft jährlich. Ein strukturiertes Risikomanagement ist die Grundlage für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Prüfung der Lieferkette – ein Audit bei einem Automobilzulieferer
Konkrete Ergebnisse
Wertbeitrag der LkSG-Beratung
Auditierte Lieferantenbasis
Wir prüfen Ihre direkten und indirekten Zulieferer auf Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Ergebnis: eine priorisierte Liste mit Handlungsbedarf und Fristen.
Risikoklasse je Lieferant
Ressourcenplan für Compliance
Wir ermitteln den Personal- und Budgetbedarf für die dauerhafte Umsetzung des LkSG – abgestimmt auf Ihre Lieferantenanzahl und Branche.
Vollzeitäquivalente & Kostenrahmen
Dokumentierte Risikoanalyse
Wir erstellen eine nachvollziehbare Risikoanalyse entlang Ihrer Lieferkette, inklusive Bewertung von Rohstoffherkunft und Länderrisiken.
Prüffähige Dokumentation
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Wir entwickeln vertragliche Klauseln, Schulungspläne und Beschwerdeverfahren, die nachweisbar wirken und im Audit bestehen.
Maßnahmenkatalog mit Fristen
Monitoring und Berichtswesen
Wir richten ein System zur kontinuierlichen Überwachung der Lieferanten-Compliance ein – inklusive jährlichem Bericht für die Geschäftsführung.
Kennzahlen & Ampelsystem
Warum Unternehmen auf PGA setzen
01
Prüftiefe statt Checkliste
Wir analysieren nicht nur Dokumente, sondern prüfen die tatsächliche Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei Ihren direkten und indirekten Lieferanten – inklusive Vor-Ort-Audits.
02
Ressourcenplanung mit Kennzahlen
Statt Pauschalempfehlungen liefern wir konkrete Personal- und Budgetbedarfe, abgestimmt auf Ihre Lieferantenstruktur und Risikoklasse.
03
Regulatorische Tiefe
Wir begleiten Sie bei der Abgrenzung unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer – besonders in Branchen mit komplexen Rohstoffketten wie Elektronik oder Chemie.
04
Nachweisbare Compliance
Unsere Beratung stellt sicher, dass Ihre Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdeverfahren der Prüfung durch das BAFA standhalten.
05
Branchenexpertise
Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Lieferkettenprüfung kennen wir die typischen Lücken bei Automobilzulieferern, Maschinenbauern und Textilherstellern.
06
Skalierbare Prozesse
Ob 50 oder 500 Lieferanten – wir entwickeln ein System, das mitwächst, ohne dass Sie jedes Jahr neu anfangen müssen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Erhalten Sie monatlich eine kompakte Zusammenfassung zu LkSG-Änderungen, Audit-Erkenntnissen und Ressourcen-Tipps. Kein Werbung, nur Fachwissen.
Wählen Sie Ihren Fokus:
Audit-Praxis
Fallbeispiele, Prüfprotokolle und typische Lücken bei der Erstprüfung von Industrielieferanten.Beitrag ansehen
Ressourcen-Planung
Personalbedarf, Budgetkennzahlen und Skalierungsmodelle für die Compliance-Abteilung.Analyse lesen
Risikomanagement
Methoden zur Identifikation kritischer Rohstoffe und Steuerung von Risiken in tieferen Lieferkettenstufen.Strategie entdecken
Regulatorische Updates
Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und deren Auswirkungen auf Ihre Prüfpflichten.Update abrufen
Kurze Antworten zu den wichtigsten Punkten der Lieferkettensorgfaltspflicht – ohne juristisches Fachchinesisch.
Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000. Auch ausländische Firmen mit einer inländischen Niederlassung dieser Größe fallen darunter. Mittelständische Zulieferer sind oft indirekt betroffen, weil ihre Kunden vertragliche Nachweise verlangen.
Nein, der Gesetzgeber verlangt eine risikobasierte Analyse. Das bedeutet: Sie priorisieren Lieferanten nach Branche, Land und Vorprodukt. Ein Stahlwerk in Deutschland hat ein geringeres Risiko als ein Rohstoffhändler in einer Konfliktregion. Die Tiefe der Prüfung richtet sich nach dem konkreten Risiko – nicht nach der Anzahl der Lieferanten.
Sie müssen unverzüglich Abhilfemaßnahmen einleiten. Das kann eine vertragliche Nachbesserung, ein gemeinsamer Maßnahmenplan oder im Extremfall die Beendigung der Geschäftsbeziehung sein. Wichtig ist die Dokumentation: Sie müssen nachweisen können, dass Sie angemessen reagiert haben. Das BAFA prüft nicht nur das Ergebnis, sondern auch den Prozess.
Der Aufwand hängt stark von der Lieferantenstruktur ab. Ein Maschinenbauer mit 50 Direktlieferanten kommt mit etwa einer halben Stelle aus, wenn die Prozesse sauber aufgesetzt sind. Bei mehreren hundert Lieferanten und vielen indirekten Bezügen kann der Personalbedarf auf zwei bis drei Vollzeitkräfte steigen. Hinzu kommen Kosten für Software und externe Audits.
Eine reine Selbstauskunft reicht in der Regel nicht aus, sobald ein konkretes Risiko identifiziert wurde. Dann ist eine Vor-Ort-Prüfung oder ein Audit durch einen zertifizierten Dritten erforderlich. Bei niedrigen Risiken kann eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten genügen. Die Entscheidung muss dokumentiert und begründet sein.
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